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BGH, 11.09.2018 - 4 StR 202/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung mehrerer Revision als unbegründet
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.2009 - 4 StR 476/08
Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge, mit der die unzureichende …
Auszug aus BGH, 11.09.2018 - 4 StR 202/18
Die Rüge des Angeklagten O., die Beweiswürdigung des Landgerichts beruhe auf unverwertbaren Erkenntnissen aus unter Verstoß gegen die §§ 100a, 100b StPO angeordneten Telefonüberwachungsmaßnahmen, ist nicht zulässig erhoben, weil die Revision nicht mitteilt, welche in die Hauptverhandlung eingeführten Telefongespräche unverwertbar sein sollen und bei welcher konkreten Überwachungsmaßnahme diese aufgezeichnet wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 4 StR 476/08).